Mit dem Ultraschall können auch nicht tastbare Veränderungen an der Gebärmutter und den Eierstöcken festgestellt werden. Er entspricht
dem Standard des 21. Jahrhunderts und sollte einmal jährlich und bei Beschwerden immer
durchgeführt werden.*
* Eine Kostenübernahme durch die Wiener Gebietskrankenkasse ist für diese Untersuchung derzeit leider nicht vorgesehen. Die Ultraschalluntersuchung im Laufe der Schwangerschaftsbegleitung, dient der Kontrolle der Entwicklung des ungeborenen Kindes. Von den Sozialversicherungsträgern werden 3 Ultraschalluntersuchungen bezahlt.